Knöllchen im EU-Ausland
Aufatmen und Freude bei vielen deutschen Autofahrern – die EU-Regelung zu Verkehrsverstößen im europäischen Ausland tritt, zumindest vorerst, nicht in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Die EU-Regelung will innerhalb der EU-Grenzen den Staaten die Möglichkeiten geben, ausländische Verkehrssünder die Bußgelder auch direkt nach Hause in das Heimatland zu schicken und dementsprechend zahlen zu lassen! Vorgesehen sind hier Verkehrsverstöße, bei denen je nach nationalem Recht und Straßenverkehrsordnung mindestens 70 Euro zu zahlen sind.
Wie der ACE – Auto Club Europa – jedoch vor kurzen berichtete, ist diese länderübegreifende Verfolgung von Verkehrssündern vorerst in der Bundesrepublik vom Tisch, da Deutschland das europäische Abkommen zu den grenzüberschreitenden Bußgeldbescheiden bisher nicht in das national geltende Recht umsetzen konnte – zum Glück vieler deutscher Autofahrer! Aufgeschoben ist jedoch nicht aufgehoben – in den nächsten Monaten wird es hierzu sicher eine Änderung geben!
Wie in Deutschland fehlt auch noch in unserem Nachbarland Österreich die Umsetzung der neuen EU-Regelung – auch hier sind Autofahrer noch vor ausländischen Bußgeldbescheiden geschützt!
Wer jedoch wegen eines Verkehrsdeliktes im Ausland von der dortigen Polizei angehalten wird, muss meist in bar zahlen – in einigen Staaten kann bei einer Weigerung oder bei fehlendem Bargeld sogar das Auto gepfändet werden. Wann jetzt die EU-Regelung in Deutschland umgesetzt wird, ist offen – lang dauern wird es wohl aber nicht mehr!
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