Hoffnung für Pendler
Es gab viel Gerangel um die Kostenpauschale für Berufspendler. Die Regierung hatte den Freibetrag für die ersten 20 Entfernungskilometer - auf dem Hinweg zum Arbeitsplatz - zusammengestrichen. Viele Pendler, welche unter 20 Kilometer für ihren Arbeitsweg benötigten, konnten dieses nicht mehr von den Steuern absetzen.

Hoffnung für Pendler
Nun gibt es Änderungen. Ab 2008 will das Bundesverfassungsgericht über die umstrittene Kürzung entscheiden. So wie es aussieht, werden die Finanzbehörden nicht um herkommen, diese Pauschale wieder anzuerkennen.
Daher sollten alle Autofahrer darauf achten, dass ihre Einkommenssteuerbescheide mit dem Wort „vorläufig“ gekennzeichnet sind.
Denn wenn die Gerichte entscheiden, dass die Finanzbehörden wieder die Entfernung pauschal ab dem ersten Kilometer anerkennen müssen, kann jeder Autofahrer diese Pauschale aus der Vergangenheit von seinem Finanzamt nachzahlen lassen.
Unter anderem hat sich dafür der ADAC stark gemacht: De Bundesregierung müsse dafür Sorge tragen, das die Pendler zu ihrer alten Regelung zurückfinden, um nicht die Fahrzeughalter noch weiter zu belasten, denn sonst würde es konträr zu den gewünschten volkswirtschaftliche Mobilität und Flexibilität von Arbeitnehmern laufen.
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