Langsame Justiz und kein Fahrverbot?
Dass die deutsche Justiz ab und an etwas arg langsam ist, wird wohl jeden bekannt sein! Dass aber genau diese Schneckengeschwindigkeit unseres Rechtssystems für Verkehrsdelikte und damit den „Täter“ durchaus aber auch ihr Gutes haben kann, beweist jetzt ein Fall, welcher die Richter des Oberlandesgerichts in Karlsruhe beschäftigte!
Konkret ging es um eine Autofahrerin, welche wider das gegen sie verhängte Fahrverbot Klage einreichte – und sogar Recht bekam, Aktenzeichen: 1 Ss 44/07!
Die Frau wurde wegen eines Verstoßes gegen das Alkoholverbot mit 250 Euro Geldbuße und vier Wochen Fahrverbot belangt – allerdings war zwischen dem Delikt und der Rechtsprechung durch das zuständige Amtsgericht ganze 23 Monate vergangen!
Durch einen Einspruch der Frau in erster Instanz wurde eine neue Verhandlung erst über acht ganze Monate später neu anberaumt – warum auch immer!
Und genau deswegen hob jetzt das Oberlandesgericht in Karlsruhe das erste Urteil und speziell das Fahrverbot wieder auf! Wenn ein Urteil erst knappe zwei Jahre nach dem eigentlichen Verkehrsdelikt geschieht, könne solch eine „Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme“ keinen Sinn mehr ergeben, so Richter und Anwalt der Beschuldigten!
Wenn also die deutsche Justiz mal wieder im Schneckentempo dahinschleicht, muss das für einen beschuldigten Autofahrer nicht unbedingt schlecht sein – fand auch die Autofahrerin!
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