Alkohol bei Unfall

21.01.08 - 16:39 Uhr | Allgemein

Wer unter Alkoholeinfluss in einem Unfall verwickelt wird, hat generell Mitschuld – so zumindest die allgemeine Meinung! Falsch! Dass dem nicht immer so sein muss, bewies jetzt das Amtsgericht Landstuhl im schönen Rheinland-Pfalz. Das Amtsgericht Landstuhl sprach gerade erst einem betrunkenen Fahrer diese Mitschuld ab – obwohl der Fahrer sage

Wer unter Alkoholeinfluss in einem Unfall verwickelt wird, hat generell Mitschuld – so zumindest die allgemeine Meinung! Falsch!

Dass dem nicht immer so sein muss, bewies jetzt das Amtsgericht Landstuhl im schönen Rheinland-Pfalz.
Das Amtsgericht Landstuhl sprach gerade erst einem betrunkenen Fahrer diese Mitschuld ab – obwohl der Fahrer sage und schreibe 1,68 Promille im Blut hatte! Zu dem Unfall kam es, als der Betrunkene mit einem anderen Wagen zusammenstieß, der von einer Nebenstraße kam – der „Betrunkene“ hatte also das Recht der Vorfahrt, da er auf der Hauptstraße fuhr!

Trotz des Alkoholgehalts von 1,68 Promille – man bedenke, erlaubt sind in Deutschland 0,5 Promille – bekam er keine Mitschuld. Die Richter urteilten auf Grundlage eines Sachverständigen, wonach auch ein vollkommen nüchterner Autofahrer den Zusammenprall nicht hätte verhindern können – Aktenzeichen 1 O 806/06.

Auf der Grundlage dieses Gutachtens urteilten die Richter weiter, dass dem betrunkenen, aber unschuldigen Fahrer sämtliche Kosten für Reparatur wie auch für den Sachverständigen und zusätzlich auch der Wertverlust des eigenen Wagens durch den Unfall ersetzt werden müsse!
Obwohl der Fahrer offensichtlich betrunken und damit wohl eigentlich auch fahruntüchtig war, sei das für diesen Unfall und seinen Folgen nicht entscheidend!

Nichtsdestotrotz: Wer fährt, sollte generell die Finger von Alkohol lassen – auch wenn dieses Urteil durchaus gerecht ist!

Artikel aus dem Auto Ratgeber:

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