Neues zur gekürzten Pendlerpauschale

24.01.08 - 10:33 Uhr | Verkehr

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die gekürzte Pendlerpauschale rechtswidrig, denn laut den neuen Bestimmungen dürfen Autofahrer erst ab dem 21.Kilometer ihre Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Nun hat der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) die schwarz-rote Bundesregierung dazu aufgefordert auf schnellsten Wege die umstrittene Neuregelung bei der Pendlerpauschale zurückzunehmen. Ein Wegfall der besagten Kilometergrenze sei der Steuergerechtigkeit nur dienlich.

Weil die Einkommenssteuererklärungen für das Jahr 2007 im Haus stehen, sollte die Bundesregierung schnell handeln aber das Bundesfinanzministerium hält die geänderte Pendlerpauschale noch immer für rechtmäßig und dem Grundgesetz entsprechend. Nun muss der Bundesgerichtshof eine endgültige Entscheidung treffen. Zur Zeit gibt es 0,30 Cent pro Kilometer der über 20 km geht womit die Autofahrer zumindest einen Teil der mittlerweile hohen Fahrtkosten wieder refinanzieren können. Die Pendlerpauschale wird unabhängig vom eingesetzten Verkehrsmittel gezahlt.

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