Verlängertes Fahrverbot steht zur Debatte
Wie nun bekannt wurde, ist die Bundesregierung von einer Verlängerung des Fahrverbots bei Verkehrsdelikten nicht abgeneigt. So wird angestrebt, die vorgesehenen Fahrverbote von drei auf sechs Monate anzuheben, um Fehlverhalten im Straßenverkehr entgegenzuwirken.
Allerdings hat die Bundesregierung sich bislang nicht über den Vorschlag des Bundesrates geäußert, ein Fahrverbot von bis zu einem Jahr als Strafe auch bei allgemeiner Kriminalität neu einzuführen. Auch dieser Vorschlag soll in Kürze geprüft werden, ehe man eine Entscheidung treffe, heißt es.
Denn nach dem Gesetzesantrag des Bundesrates soll es Gerichten in Zukunft möglich sein, ein Fahrverbot als Hauptstrafe verhängen zu können, auch wenn die begangene Straftat nichts mit dem Verhalten im Straßenverkehr zu tun hat. Bisher ist es so, dass ein Fahrverbot nur im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten ausgesprochen werden kann und auch nur als Nebenstrafe dienen darf.
Man darf also durchaus gespannt sein, wie die Entscheidungen des Bundesjustizministeriums ausfallen.
Quelle: AutoZeitung.de
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