Urteil: Überholen darf maximal 45 Sekunden dauern

15.02.09 - 13:48 Uhr | Verkehr

Speziell auf Autobahnen stören einen oftmals Brummis, die andere Brummis überholen (wollen) – und es nicht schaffen beziehungsweise eine halbe Ewigkeit brauchen. Elefantenrennen nennt man das im Volksmund, aber nach dem Willen des OLG Hamm müsste das jetzt eigentlich vorbei sein: Überholen muss man ab sofort innerhalb von 45 Sekunden!

Tatsächlich ging es in dem konkreten Fall vor dem Oberlandesgerichts Hamm auch um einen Brummifahrer, welcher auf der A1 einen Kollegen überholen wollte, aber eben nicht vorbei kam. Die Folge solch eines Elefantenrennens kennt jeder von uns: Stau und Kriechverkehr. Dafür aber bekam der Brummi ein Bußgeld von 80 Euro aufgebrummt, welche der wiederum nicht bezahlen wollte.

Ganz clever berief er sich auf die StVO, die besagt, das „Überholen nur der darf, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt“ – was natürlich mehr als vage ist. Das OLG Hamm (Az.: 4 Ss OWi 629/08) jedoch hat hier den Brummifahrer ausgebremst und die StVO-Formulierung etwa konkreter genommen: wer (auf zweispurigen Autobahnen) mehr als 45 Sekunden zum Überholen braucht beziehungsweise nicht mindestens zehn Stundenkilometer schneller ist, behindert den nachfolgenden Verkehr.

Für den Brummifahrer hieß das dann ebenfalls ganz konkret 80 Euro Bußgeld – Einspruch abgelehnt!

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