Achtung: Neue StVO seit 1. September

30.09.09 - 11:50 Uhr | Verkehr

Leicht verspätet, aber immer noch aktuell: was viele Autofahrer und sonstige Verkehrsteilnehmer vielleicht noch nicht wissen, ist, dass sich zum 1. September 2009 einiges in der StVO – zu Deutsch Straßenverkehrsordnung – geändert hat. Das Wichtigste gibt es in der Schnellübersicht nun hier!

Für den eigentlichen Autofahrer ändert sich denn gar nicht einmal so viel, nur zwei Dinge sind neu. Erstens: an Bahnübergängen darf ab 1. September nicht mehr überholt werden – das Überholverbot gilt vom ersten Gefahrenschild bis zu den Gleisen. Zweitens: der bekannte Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen heißt jetzt „Ein- und Ausfädelungsstreifen“, auf denen man nun sogar schneller sein darf als auf den eigentlichen Autobahn.

Neu auf der Autobahn ist zudem, dass die dritte Spur (links) – wenn denn drei Spuren vorhanden sind – ab sofort für sämtliche Kraftfahrzeuge mit Hänger gesperrt ist, wie das bisher für Lkw’s über 3,5 Tonnen der Fall war. Viele Neuerungen betreffen dann jedoch beispielsweise Fahrradfahrer oder Skater…

Inlineskater etwa wurden einem Fußgänger gleichgestellt und müssen somit quasi nun auf dem Fußweg bleiben – außer das neue Schild „Skaten“ erlaubt etwas anderes. Ebenfalls Neues gibt es auf den sogenannten Fahrradstraßen, denn hier gilt ab sofort ein Tempolimit von 30 km/h…

Artikel aus dem Auto Ratgeber:

Aus dem Lexikon: Chrysler  Citroen  Benzolgehalt  Beschleunigungsanreicherung  Bleiemission 



Schnelleinstieg in das Forum: BMW Forum, Audi Forum, Opel Forum, VW Forum, Tuning Forum

Marken-Schnelleinstiege: Alfa Romeo, Audi, BMW, Citroen, Fiat, Ford, Hyundai, KIA, Mazda, Mitsubishi, Nissan, Opel, Peugeot, Seat, Skoda, Toyota, Volvo, VW


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