Grobe Fahrlässigkeit – ein Streitthema bei der Kfz-Versicherung
Lesen bildet: Das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Wer sich die Vertragsbedingungen nicht genau durchliest, fällt im Schadensfall möglicherweise auf die Nase. Financescout24 rät daher, besonders auf die Feinheiten der Tarife zu achten – insbesondere zum Punkt „grobe Fahrlässigkeit“. Er kann nach wie vor sehr breit ausgelegt werden und betrifft vor allem die Kaskoversicherung.
So entschied ein Oberlandesgericht gegen den Versicherungsnehmer. Er hatte Schlüssel und Papiere im Wagen gelassen und das Fahrzeug nicht abgeschlossen. Das Auto wurde gestohlen. Die Versicherung weigerte sich, zu zahlen und bekam Recht (Az.: 10 U 1243/08). Zugunsten des Fahrzeughalters wurde geurteilt, als Schlüssel und Papiere sich im Kofferraum befanden, versteckt im Reserverad. Da die Versicherung nicht nachweisen konnte, dass der Wagen mit diesen Schlüsseln entwendet wurde, musste sie für den Schaden aufkommen (Az.: 20 U 226/04). Beim Landgericht Köln ging es ebenfalls um einen Diebstahl. Eine Frau hatte ihre Jacke samt Schlüssel mit großem Mercedes-Anhänger in eine Nische gelegt. Ein Dieb schnappte sich den Schlüssel, fand das Auto und baute einen Unfall. Die Versicherung blieb in diesem Fall außen vor. Der Schlüssel hätte so aufbewahrt werden müssen, dass er vor dem Zugriff Dritter sicher ist (Az.: 24 O 307/96).
Ein wenig Abhilfe oder zumindest weniger Streit versprechen Verträge, in denen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Doch Ausnahmen bestimmen auch hier die Rege: Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, sollte nicht damit rechnen, dass die Versicherung einen Schaden reguliert.
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