Rußpartikelfilter-Nachrüstung auch bei leichten Nutzfahrzeugen gefördert
Bisher gab es kontroverse Meinungen zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfilter, doch mit dem staatlichen Zuschuss in Höhe von 330 Euro sieht die Sache bei einigen Skeptikern schon wieder anders aus.
Auch diese Kleintransporter sollen, da sie vorwiegend mit teilweise älteren Dieselmotoren ausgestattet sind, von der Förderung profitieren. Die Wohnmobile mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten im Sinne der Förderung als PKW. Gefördert werden Diesel-Pkws, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden. Voraussetzung ist, dass die Nachrüstung zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2010 vorgenommen wurde/wird. Auch nachträglich eingebaute Rußpartikelfilter werden noch gefördert.
Für leichte Nutzfahrzeuge gilt die Förderung nur dann, wenn die Fahrzeuge bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden und eine Nachrüstung zwischen dem 13. Mai 2010 und dem 31. Dezember 2010 erfolgt(e). Die Förderung kann durch ein entsprechendes Formular auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de ab erfolgen.
Artikel aus dem Auto Ratgeber:
- Achtung bei Angeboten für Autowerbung
- Verkehrsregeln in Europa: Promillegrenzen Europa
- Die Gefahr durch Drängler
- Anwalt zum Nulltarif bei Unfall
- Sonderkündigungsrecht KFZ-Versicherung - Autoversicherung Sonderkündigung
Aus dem Lexikon: Verkehrsunfälle Cadillac Berechnung Bauteilverbandes Bare Die Überfettung