Schweiz - Profiltiefe zu gering - Führerschein weg
Ein schweizerischer Berufskraftfahrer geriet im Mai 2006 in eine Polizeikontrolle, bei der festgestellt wurde, dass die Profiltiefe seiner Reifen eindeutig zu gering war. In der Schweiz sind Profiltiefen von mindestens 1,6 mm vorgeschrieben, die teils stark unterschritten waren.
Da der Fahrer dies hätte bemerken und beheben müssen, es aber nicht getan hatte, wurde er verurteilt. Erst durch ein Verwaltungsgericht, dessen mildes Urteil aber vom Bundesgericht Lausanne relativiert wurde.

Führerschein weg bei zu geringer Profiltiefe
© Foto: Auto-Reporter/Continental
Hier entschied man sich, dem Fahrer den Führerschein für einen Monat zu entziehen. Dieses harte Urteil soll weitere Autofahrer abschrecken und aufzeigen, wie gefährlich das Fahren mit abgenutzten Reifen ist.
Denn dadurch geraten nicht nur die Fahrer selbst, sondern auch andere in teils erhebliche Gefahren. Gerade an verregneten Tagen mit extrem nasser Fahrbahn haben die abgenutzten Reifen deutlich weniger Halt auf der Straße und neigen dadurch zu Aquaplaning. Auch der Bremsweg verlängert sich hierbei automatisch, teilweise sogar um mehrere Meter!
Aus diesem Grund raten auch deutsche Hersteller und Experten, selbst bei Sommerreifen mit nur noch 3 mm Profiltiefe diese gegen neue auszutauschen. Wenn sich alle Autofahrer daran halten, wird sich die Gefahr auf deutschen Straßen deutlich verringern.
Quelle: auto-reporter.net
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