Soweit mir bekannt ist es möglich, durch Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Briefes einen neuen Fahrzeugbrief zu erhalten.
Ist auf diesem neu ausgestellten Brief dann noch die Anzahl der Vorhalter vermerkt oder kann es sein, dass diese der zuständigen Behörde nicht bekannt ist und daher keine Anzahl eingetragen wird?
Wird auf dem neuen Brief vermerkt, dass der erste Fahrzeugbrief abhanden kam bzw. wird vermerkt, dass es sich um einen neuen Brief handelt?
Ich frage dies, weil mir jmd einen Gebrauchtwagen angeboten hat, dem ich nicht ganz traue. Auf dm Brief sind keine Vorhalter vermerkt und ich frage mich ob er tatsächlich der erste Besitzer ist.
habe zu dem Thema gerade mal ein wenig gesucht. Eine genaue Antwort habe ich leider nicht, aber was ich gefunden habe ist folgendes:
Zitat:
Die Personalien der weiteren Vorbesitzer gehen jedoch nicht verloren, sie werden im zentralen Fahrzeugregister gespeichert und können bei Bedarf dort abgerufen werden.
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Dies bezieht sich zwar auf die Verringerung der Anzahl der Vorbisitzer, die in der Zulassungsbestätigung Teil II eingetragen werden. Ich denke jetzt aber einfach mal, dass auf diese Daten auch zugegriffen wird, wenn ein Fahrzeugbrief "verloren" geht.
Der beste Weg wäre vielleicht wenn du einfach mal in der Zulassungsstelle anrufst und dort mal direkt nachfragst.
Ich habe in nem anderen Forum folgende Antwort erhalten.
in den neuen Zulassungsbescheinigungen stehen grundsätzlich keine Vorbesitzer mehr drin! Hat also nichts damit zu tun, ob Brief verloren, oder was auch immer
wenn man den alten Brief verloren hat und damals n neuen beantragt musste man selbst angeben wieviele Vorbesitzer drin standen d.h. ganz easy da zu betrügen.