Hallo koel38,
also ich hab damals so in der fahrschule gelernt dass man ein auto ummelden muss, wenn man entweder:
a) mehr als 3 monate seinen hauptwohnsitz verlegt hat
oder
b) endgültig umgezogen ist
Das bezieht sich natürlich auf einen Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Im gleichen bezirk der zulassungsbehörde ändert sich nichts. die neue adresse sollte man jedoch trotzdem angeben, auch bei der versicherung usw - sicher ist sicher
