Neue Richtlinie 2007/38/EG: Spiegelnachrüstung von Nutzfahrzeugen
Um schwere, oft tödliche Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern beim Abbiegen von NKW zu verhindern, hat am 11. Juli 2007 das EU-Parlament und der EU-Rat eine Richtlinie verabschiedet, mit der der Gefahrenbereich („toter Winkel“) bei Nutzfahrzeugen ab 3,5 t entschärft wird. Durch Nach- und Umrüstung von Spiegeln mit verbesserten Wölbungsradien auf der Beifahrerseite soll der tote Winkel einsehbar gemacht werden (Umsetzungsfrist bis 31. März 2009).