Fahrerlaubnisklassen - Führerscheinklassen
Der Führerschein bezeichnet eine Urkunde, die besagt, dass man eine Fahrerlaubnis erworben hat. Die Fahrerlaubnis wiederum ist die behördliche Genehmigung dafür, dass man auf öffentlichen Straßen Kraftfahrzeuge führen darf. Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.Der Bewerber muss:
- einen ordnungsgemäß eingetragenen Wohnsitz in Deutschland (im Inland) haben
- das Mindestalter für die jeweils beantragte Fahrerlaubnisklasse erreicht haben
- geistig, charakterlich und körperlich geeignet sein, ein Kraftfahrzeug zu führen
- sein Sehvermögen muss getestet werden und den Anforderungen genügen
- in Erster Hife ausgebildet, bzw. in lebensrettenden Sofortmaßnahmen unterwiesen worden sein
- die gesetzmäßig vorgeschriebenen Pflichtstunden in Theorie und Praxis abgeleistet haben und
- seine Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine Fahrerlaubnisprüfung nachweisen
Die Fahrerlaubnis, welche in einer Fahrschule erworben werde kann, berechtigt den Inhaber nur zum Führen von Kraftfahrzeugen bestimmter Typen, denn sie ist an sogenannte Fahrzeugklassen gebunden.
aktuelle Fahrerlaubnisklassen
Kleinkrafträder- Fahrzeugklasse AM
- Fahrzeugklasse A1
- Fahrzeugklasse A (beschränkt)
- Fahrzeugklasse A (unbeschränkt)
- Fahrzeugklasse B
- Fahrzeugklasse BE
- Fahrzeugklasse C
- Fahrzeugklasse C1
- Fahrzeugklasse CE
- Fahrzeugklasse C1E
- Fahrzeugklasse D
- Fahrzeugklasse D1
- Fahrzeugklasse DE
- Fahrzeugklasse D1E
- Fahrzeugklasse S
Zusätzliche deutsche Fahrerlaubnisklassen
Krafträder- Fahrzeugklasse M
- Fahrzeugklasse L
- Fahrzeugklasse T
Alte Fahrzeugklassen
Fahrzeugklasse 1
- Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Fahrzeugklasse 1a
- Krafträder mit Leistungsbeschränkung (20 kW / 25 PS oder 27 kW / 35 PS)
Fahrzeugklasse 1b
- Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum und maximal 80 km/h (früher bis 80 cm³)
Fahrzeugklasse 2
- Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger
Fahrzeugklasse 3
- Kraftfahrzeuge bis maximal 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und maximal drei Achsen
Fahrzeugklasse 4
- Kleinkrafträder bis 50 cm³ Hubraum und maximal 45 km/h
Fahrzeugklasse 5
Traktoren und Zugmaschinen
Führerscheine mit Einträgen dieser alten Fahrzeugklassen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. LKW -Fahrer (Klasse 2) müssen allerdings bis spätestens zum 50. Geburtstag der Straßenverkehrsbehörde den Nachweis erbringen, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind, einen LKW zu führen.
Zusätzliche Fahrzeugklassen bei der Bundeswehr
Fahrzeugklasse AY
- Krafträder der Klasse A, nicht mehr als 200 cm³ und 15 kW
Fahrzeugklasse F
- Teilkettenfahrzeuge und Vollkettenfahrzeuge
Fahrzeugklasse G
- Gepanzerte Radfahrzeuge
Fahrzeugklasse P
- Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklassen C oder C1
- zur Beförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen auf extra ausgewiesenen Plätzen.