Kaskoreform / Organikbruch
Im Jahr 2003 gab es eine Reform der Kaskoversicherung („Kaskoreform“), durch welche die Vollkasko-Versicherung für Kunden mit hohem Schadenfreiheitsrabatt teilweise günstiger wurde als die Teilkasko-Versicherung (auch bekannt als „Organikbruch“). Und Schäden, die in den Bereich der Teilkasko fallen, führen nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes des Versicherungsnehmers. Letzteres ist dadurch bedingt, dass beide Kasko-Versicherungen keine eigenständigen Vertragsteile sind (s.o.).Ob die Vollkasko-Versicherung nicht evtl. die attraktiveren Versicherungskonditionen anbietet, muss jeder individuell entscheiden. Um sich letztendlich festzulegen, sollte man nicht nur die Beitragsbemessungs-Kriterien einer jeden Versicherung erfragen oder durchlesen, sondern es sich ruhig einmal für sich selbst – gerade im Bereich Schadenfreiheitsrabatt - durchrechnen (lassen) und vorsichtshalber genauer vergleichen.
