ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist sowohl für Versicherungsnehmer als auch Versicherer einer Kfz-Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, den jeweils bestehenden Jahresvertag einer Versicherung zum Stichtag 30. November zu kündigen. Geschieht dies nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
