Vollkaskoversicherung
Entsprechend der Teilkaskoversicherung, ist die Vollkaskoversicherung eine freiwillige Zusatzversicherung. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Kompetenzen einer Teilkaskoversicherung und deckt zudem entstehende Schäden am eigenen Auto ab. Die beiden Versicherungen sind rechtlich gesehen als eigenständige Vertragsteile zu sehen. Hierdurch entsteht jedoch ein Vorteil. Bei einem hohen Schadensfreiheitsrabatt, welcher auch den Betrag zur Teilkaskoversicherung reguliert, könnte unter Umständen ein Vertragsabschluss für eine Vollkaskoversicherung aus Kostengründen attraktiver sein. Auch die Berechnung der Versicherungsprämie dieser Versicherungsart richtet sich nach Zulassungsregion, Fahrzeugtyp und Schadensfreiheitsklasse.Die Vollkaskoversicherung kommt u. a. für die Kosten in folgenden Schadensfällen auf:
- Unfall, auch selbstverschuldet, mit Schäden am eigenen Kraftfahrzeug
- Fremdeinwirkungen, z.B. Lackschäden, etc.
Allerdings bringt eine Vollkaskoversicherung auch Pflichten mit sich. So kann z.B. das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Zahlungsverweigerung der Versicherung führen. Zudem sollte unberechtigter Gebrauch des Kraftfahrzeugs verhindert werden. Im Schadensfall muss dem Versicherer innerhalb von einer Woche der Umfang des Schadens, mit einer Aufklärung über den Unfallhergang, mitgeteilt werden. Der Schaden muss im Interesse der Versicherung so klein wie möglich gehalten werden, sodass es z.B. nach Glasschäden unabdingbar ist, zu verhindern, dass Regen in das Kraftfahrzeug eindringen kann.
