Der Weg zur KFZ-Zulassung
Sie haben sich den Traum vom eigenen Auto erfüllt? Dann fehlt jetzt nur noch die Pkw-Zulassung. Bevor Sie sich nun auf den Weg zum Verkehrsamt machen, sollten Sie folgende Grundsätze beachten:

Die Kfz Zulassung
Was ist zu beachten? Was ist neu?
Neu- und Gebrauchtwagen - Zulassung
Sollten Sie ein neues Kraftfahrzeug zulassen, gibt es kleine Abweichungen zu einer Gebrauchtwagen-Zulassung. Grundsätzlich müssen Sie der Zulassungsstelle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Ebenfalls benötigen Sie eine Versicherungsdoppelkarte Ihrer Versicherung und den Fahrzeugbrief Ihres Pkw.
Neu ist seit Oktober 2006 die Umstellung von der Bezeichnung Fahrzeugbrief zur Zulassungsbescheinigung Teil II. In dieser Bescheinigung sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Der "neue" Fahrzeugbrief bringt neben dieser Neuerung nur wenige Nacheile, wie z. B die auf zwei Angaben reduzierte Fahrzeugvorhalterinformation mit sich. Bei der Kfz-Zulassung Ihres Pkw ändert sich dadurch aber nichts. Bei einer Gebrauchtwagenzulassung müssen Sie zudem einen Nachweis über die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung erbringen (HU, AU).
Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihre PKW-Zulassung selbst durchzuführen, benötigt der von Ihnen Beauftragte eine gültigen Ausweis oder Ausweiskopie, sowie eine Vollmacht. Diese sollte Ihre persönlichen Daten, sowie die Einverständniserklärung zur Einzugsermächtigung der Steuern beinhalten.
Halten Sie sich an diese mehr oder weniger einfachen Grundsätze bei der Zulassung Ihres neuen oder gebrauchten Fahrzeugs, sollte Ihnen die Anmeldung leicht von der Hand gehen.
Viel Erfolg.